Bauämter der Gemeinden im Wandel
Leistungen der TAGMAR AG
Die Bauämter der Gemeinden im Kanton Luzern stehen vor einer tiefgreifenden Transformation. Seit der Einführung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) müssen kommunale und kantonale Gesetze angepasst und in laufende Ortsplanungsrevisionen integriert werden.
Die steigende Komplexität der Baugesuche, gepaart mit fehlenden Erfahrungswerten, stellt die Verwaltungen vor grosse Herausforderungen, was zu längeren Bearbeitungszeiten und wachsender Unzufriedenheit führt.


Worum es geht
Kommunale Bauämter stehen vor grossen Herausforderungen. Per 1. Januar 2014 trat der Kanton Luzern der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) bei. Aufgrund dieser wegweisenden Änderungen müssen die kantonalen und kommunalen gesetzlichen Grundlagen angepasst werden.
Die Gemeinden befinden sich teilweise mitten in der Ortsplanungsrevision und müssen in dieser Übergangsphase das alte und neue Baurecht berücksichtigen. Hinzu kommt die steigende Komplexität der Baugesuche. Ein weiterer Punkt sind die fehlenden Erfahrungswerte zu den neuen Baubegriffen. Es müssen Grundsatzentscheide getroffen werden, wo eine aktuelle Rechtsprechung fehlt. Die dadurch häufig längere Bearbeitungszeit von Baugesuchen führt zu Unzufriedenheit bei Bauherrschaften und Projektverfassenden. Auch die Bevölkerung wirft einen kritischen Blick auf die Arbeit der Bauverwaltungen.

Warum das wichtig ist
Die Gemeinden sehen sich mit häufigen Personalwechsel konfrontiert. Das führt dazu, dass das nötige Fachwissen nicht immer inhouse verfügbar ist. Ebenfalls fehlt manchmal schlicht die Zeit, um alle Aufgaben einer Gemeinde fristgerecht zu bewältigen.
Die vielfältigen Aufgaben einer Gemeinde beginnen mit einfachen Voranfragen, welche zu Baugesuchen werden, und schliessen sich mit der Archivierung eines ausgeführten Bauprojektes. In herausfordernden Fällen können externe Bauberatungen, wie beispielsweise von Ingenieurbüros, beigezogen werden. Die Fachstellen unterstützen da, wo sie gebraucht werden. Sie können baurechtliche Fragen beantworten, formelle und materielle Kontrollen vornehmen, Baubewilligungsentwürfe bzw. Stellungnahmen schreiben oder auch die Baukontrollen vor Ort durchführen. Je nach Bedarf der kommunalen Verwaltung können die einzelnen Angebote kombiniert werden.

Wie es weitergehen kann
Im Kanton Luzern sind die langwierigen Baubewilligungsverfahren auch auf politischer Ebene ein Thema. Mit diversen Anfragen und Vorstössen wurde die Regierung vom Kantonsrat aufgefordert, aktiv zu werden und die heutige Situation zu analysieren.
Unter anderem werden regionale Baubewilligungszentren zum Thema gebracht. Mit solchen Kompetenzzentren kann Fachwissen gebündelt und so der wachsenden Komplexität entgegengesetzt werden. Solche Fachzentren können weiterhin von der Unterstützung durch externe Bauberatungen profitieren. Die Luzerner Regierung will das Baubewilligungsverfahren neu denken und die nötigen Optimierungen in die Wege leiten. Bis Massnahmen umgesetzt werden können, braucht es genügend Zeit. Alle Anpassungen müssen vorgängig sorgfältig analysiert und geprüft werden.
Fazit
Externe Bauberatungen können kommunale Bauämter über kurze oder längere Zeit unterstützen und entlasten. Die Bauämter können sich spezifische Unterstützung einholen und vom Fachwissen sowie der Erfahrung profitieren. Langfristig gedacht, braucht es diverse Anpassungen am Baubewilligungsprozess. Das Verfahren ist zu optimieren und die Effizienz zu steigern. Dafür laufen diverse Abklärungen auf kantonaler Stufe. Ziel ist, die Zufriedenheit der verschiedenen Parteien wiederherzustellen.