Betreiber von öffentlichen Wasserversorgungen ist gesetzlich vorgeschrieben ein aktuell gehaltenes Selbstkontrollkonzept zu führen. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung dieses Qualitätssicherungssystems wurden ein weiteres Konzept erstellt, welche die Themen Verunreinigungsfall und die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen beinhaltet.
Gemäss der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) trägt der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen die Verantwortung für die Qualität des abgegebenen Trinkwassers. Im Kanton Luzern ist die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (kurz: DILV) für die Umsetzung dieser Verordnung zuständig und fordert von den Wasserversorgungen eine Dokumentation „Verunreinigungsfall Trinkwasser“ ein. Darin werden unter anderem Verantwortlichkeiten, Desinfektionsanweisungen und Sofortmassnahmen im Verunreinigungsfall beschrieben. Diese geforderten Aspekte wurden im ersten Teil des Konzepts abgehandelt.
In einem zweiten Teil wurde ein Konzept für die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen ausgearbeitet. Anhand von Analysen in den Bereichen Wassergewinnung, Wasserspeicherung, Wasserverteilung und Fremdwasserbezug in der Wasserversorgung wurden Szenarien definiert. Mögliche Gefährdungen wurden beurteilt und Massnahmen daraus abgeleitet. Die Wasserversorgungen sind gemäss der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) dazu verpflichtet, ein solches Konzept zu erstellen und bei der kan-tonalen Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) einzureichen.
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