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Energie­nachweis als Beleg für die Energie­effizienz eines Gebäudes

In der Schweiz verursachen die Gebäude knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs. Dieser Verbrauch entsteht vor allem durch das Heizen der Räume sowie die Warmwassererzeugung. Beides wird im Moment noch überwiegend mit fossilen Energieträgern gedeckt. Das bedeutet, dass die Raumwärme und das Warmwasser für zirka 24 Prozent der nationalen Treibhausgase verantwortlich sind. Um die Energieziele des Bundes (Energiestrategie 2050) erreichen zu können, müssen auch bei den Gebäuden entsprechende energetische Massnahmen (sog. Energienachweiskontrollen) umgesetzt werden.


Ihre Ansprechpersonen

Adrian Baumgartner

Roger Frey


Grundsätze für einen erfolgreichen Wandel im Gebäudesektor

Das Strategiepapier Gebäudepolitik 2050+ der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) definiert Grundsätze, welche den grössten Einfluss auf die Zielerreichung im Sektor Gebäude darstellen. Die energie- und klimapolitischen Instrumente der Kantone (z.B. Vorschriften, Förderprogramme, Labels, Gebäudeenergieausweis) orientieren sich an diesen Grundsätzen.

Energienachweis

Im Kanton Luzern gilt seit dem 1. Januar 2019 das neue Energiegesetz (KEnG) zusammen mit der zugehörigen Verordnung (KEnV). Für alle Bauvorhaben, für die ein Baugesuch eingereicht werden muss und bei dem die Gebäudehülle betroffen ist, muss ein Energienachweis eingereicht werden. Damit wird ausgewiesen, welche Massnahmen umgesetzt werden, um die energetischen Vorgaben einzuhalten. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist mit einer Ausführungsbestätigung zu belegen, dass das Bauvorhaben gemäss den gemachten Angaben im Energienachweis realisiert wurde.

Im Auftrag von Gemeinden prüfen wir die eingereichten Energienachweise in Bezug auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Mit Stichprobenkontrollen während der Bauphase kontrollieren wir, ob die im Nachweis deklarierten Massnahmen richtig umgesetzt werden.

Unsere Zielsetzungen sind

  • Umweltfreundliche, wirtschaftliche und verlässliche Energieversorgung

Wir richten uns an

  • Gemeinden

Unsere Leistungen beinhalten

  • Beraten bezüglich Notwendigkeit eines Energienachweises inkl. einzureichender Dokumente für die Prüfung
  • Kontrollieren von Energienachweisen bezüglich Vollständigkeit und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn)
  • Stichprobenkontrolle während Rohbau zur korrekten Umsetzung von energetischen Massnahmen gemäss Energieausweis (Ausführungskontrolle)

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne begleiten wir Sie bei Projekten im Bereich Siedlungsinfrastruktur, Wohn- und Gewerbebau sowie Tiefbau.