Skip to main content

Prüfen von Sonder­nutzungs­plänen für Gemeinden

«In diesem Quartier passen alle Häuser gut zueinander». Das haben sich sicher die meisten beim sonntäglichen Spaziergang schon gedacht. Damit dieser Eindruck entsteht, gibt es in den meisten Fällen einen Gestaltungsplan (Sondernutzungsplan) für dieses Gebiet, welcher zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben weitere Bauvorschriften definiert. Unser Team Bauberatung steht Gemeinden mit einer beratenden Funktion zur Seite und wirkt im Prozess bis zur Bewilligung des Sondernutzungsplanes unterstützend mit.

Ihre Ansprechpersonen

Lisa Bättig

Roger Frey

Eliane Grüter


Bewilligung eines Sondernutzungsplans

Ein Sondernutzungsplan muss analog einem Baugesuch durch die Gemeinde beurteilt und vom Gemeinderat bewilligt werden. Ebenfalls werden die Unterlagen zeitgleich von den zuständigen kantonalen Dienststellen geprüft.

Unser Team Bauberatung unterstützt die Gemeinden bei diesem Verfahren. Wir prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind und die Vorgaben im Gestaltungsplan keinen gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Zudem beurteilen wir, ob der Gestaltungsplan die qualitativen Anforderungen für einen allenfalls beantragten «Gestaltungsplan-Bonus» unserer Meinung nach erfüllt. Mit einem solchen «Bonus» kann von den Bestimmungen im kommunalen Bau- und Zonenreglement abgewichen werden (z.B. Realisierung grösseres Bauvolumen).

Mit einem Sondernutzungsplan sollen Überbauungen mit einer hohen Qualität (Eingliederung, Begrünung, Architektur, Erschliessung, Energie) entstehen. Der Prozess bis zum bewilligten Sondernutzungsplan beinhaltet meistens diverse Schriftenwechsel und Besprechungen. Auf Grundlage eines Gestaltungsplanes können anschliessend Baugesuche für das Gestaltungsplangebiet eingereicht werden.

Unsere Zielsetzungen sind

  • Prüfen Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Unterstützen von Gemeinden
  • Beraten von Bauherrschaften und Projektverfassern auf dem Weg zu einem qualitativ hochstehenden Sondernutzungsplan
  • Zeitnahes Bearbeiten von Projekten

Wir richten uns an

  • Gemeinden

Unsere Leistungen beinhalten

  • Beraten und Unterstützen von Planverfassern bei der Erarbeitung von Gestaltungsplänen (Sondernutzungsplan) inkl. entsprechenden Sonderbauvorschriften (SBV)
  • Prüfen von Gestaltungsplänen bezüglich Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften oder spezieller Vorgaben und Ziele durch die Gestaltungsplanpflicht 
  • Prüfen von Abweichungen von den Vorgaben des Bau- und Zonenreglements bezüglich Zulässigkeit und Umfang (Gestaltungsplanbonus)
  • Ausfertigen von Stellungnahmen oder Entwürfen von Gestaltungsplanbewilligungen zuhanden des Gemeinderates

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne begleiten wir Sie bei Projekten im Bereich Bauberatung.